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 Betreff des Beitrags: Mandat / Mandatshandel
BeitragVerfasst: Sa 2. Okt 2010, 07:59 
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Registriert: Do 10. Dez 2009, 10:33
Beiträge: 5694
Mandatsbeschreibung

A&R hat geschrieben:
Vorweg ist zu beachten, dass man immer nur EIN Mandat haben kann, egal ob vom Rathaus oder von der Provinz. Ebenso kostet die Vergabe und Rückgabe von Mandaten dem "Ausgebenden" Staatspunkte und ist nur möglich, sofern diese auch vorhanden sind.
Kosten KÖNNTEN anfallen, aber im Normalfall eigentlich nicht. Am besten, man lässt sich eines vom Bürgermeister geben. Doch diese sind dazu nicht verpflichtet, also muss man durchaus mit Ablehnung rechnen. Ebenfalls muss der Inhalt, den man bekommt bei einer Rückgabe wieder der Gleiche sein.
Wenn man nun vom Rathaus oder der Provinz ein Mandat erhält, so erscheint ingame unter dem Menüpunkt "Zu Hause" ein neuer Punkt:

Bild

Klickt man diesen an erscheint folgendes(derzeit muss man sie auch noch bestätigen):

Bild

Wenn man nun die "Details" öffnet, kann man das Mandat benutzen. Man sieht die Mengen an Waren und Talern und zu welchen Bedingungen das Mandat abzuwickeln ist. Waren aus dem Mandat kann man einfach auf dem Dorfmarkt verkaufen bzw. mit dem Geld aus dem Mandat Waren vom Markt kaufen, was für jedermann nützlich ist. Es ist damit nämlich nicht nur möglich, billiges Brot oder Fleisch auszugeben, sondern auch komplexere Dinge wie die Übergabe eines Geldgeschenkes.

Um mit dem Geld des Mandats einkaufen gehen zu können, muss man den Button "Wechseln" anklicken:

Bild

Hat man dies getan erscheint eine Mitteilung und der Mandattext wechselt:

Bild

Man kauft nun für das Geld, das sich im Mandat befindet, ein. Sämtliche Waren landen dann auch im Mandat selber und nicht mehr im eigenen Inventar.

Den Inhalt eines Mandats kann sich der Ausgebende auch jederzeit anzeigen lassen. Daher sollte man sehr behutsam umgehen mit Handlungen, welche man über das Mandat vornimmt. Meist wird lediglich die Abgabe vergünstigter Lebensmittel und die Soldzahlung ingame über Mandate gesteuert. Es kann aber auch dazu kommen, dass außerhalb dieser Anstellung Waren gehandelt werden oder Gelder aus dem Mandat entnommen werden müssen.
Nicht legitimierte Selbstbereicherungen aus Mandaten sind strafbar und werden als Hochverrat streng bestraft!


Generell gilt: Die oberste Pflicht eines jedes Mandatsträgers ist es, sich an die Gesetze zu halten!
Personen, welche zur Abwicklung eines Mandates nicht solche Waren verkaufen wollen, die sie selber produzieren können, benötigen also in der Regel eine Lizenz des örtlichen Bürgermeisters. Die Vergabeverfahren hierfür variieren von Ort zu Ort stark.
Gerade für diese Art von Warenverkehr kann auch eine "Dauerlizenz" erteilt werden. Dies ist jedoch vorab mit den Bürgermeistern abzuklären.
Dies gilt aber nur in bestimmten Städten. Durch die Durchsetzung des freien Marktes bringt dies oft schon gar keine Benötigung einer Lizenz mit sich.

Beispiel A:

Dem Mitglied Hinz stehen 25 Taler zu. Mitglied Kunz ist in der Nähe und hat das dementsprechende Geld. Vom Bürgermeister hat Heinz kürzlich ein Mandat mit einem Sack Weizen bekommen, welches er bisher nur akzeptiert hat. Kunz hat selbst noch weitere 10 Taler.
Ziel soll sein, dass Hinz 25 Taler bekommt und der Weizen wieder im Mandat ist.

Um nun an das Geld von Kunz zu kommen und dies vor räuberischen Aktionen zu sichern, will Hinz es in das Mandat tun.
Deshalb ist der erste Schritt der Verkauf des Weizens an Kunz. Man verkauft ihn zum Maximalpreis, hierbei also zu 25,95 Talern. Kunz kauft diesen auf. Nach dieser Aktion befinden sich 25,95 Taler im Mandat und im Inventar von Kunz ein Sack Weizen.
Danach folgt natürlich wieder der Zurückkauf.(Spätestens jetzt sollte man auf den Button „Wechseln“ im Mandatsmenü drücken, um mit dem Mandat zu handeln). Diesmal verkauft es Kunz beispielsweise zum Mindestpreis, also 10,00 Taler. Hinterher befinden sich 15,95 Taler und 1 Sack Weizen im Mandat. Nun werden noch 9,05 Taler von Kunz benötigt.
Man wiederholt den Schritt, nur jetzt mit anderen Werten. Der Sack Weizen wird für 19,05 Taler rausgestellt und später wieder von Kunz zu 10,00 verkauft. Damit wäre dies abgewickelt, denn nun befinden sich: 25 Taler und 1 Sack Weizen im Mandat von Hinz. Mehr ist hierzu nicht vonnöten.
Aber Achtung! Sollte man wirklich die Mindestpreise verwenden, so muss man achtsam sein, denn diese werden viel zu schnell abgekauft. Besser solle man öfters und sicher handeln, als mit den Mindestpreisen und ständigem Risiko.
Alle Käufe und Verkäufe unterliegen den normalen Marktregeln: Wenn einem die Waren vor der Nase weggekauft werden, hat man leider Pech gehabt, das Mandat verleiht KEIN Sonderrecht!
Man kann allenfalls versuchen, den Käufer anzuschreiben und ihm den Sachverhalt zu erklären. Ist dieser gutmütig kann es sein dass er die Waren zurückgibt.

Beispiel B:

Mitglied Hinz hat nun das Mandat und ist wieder in seiner Heimatsstadt. Doch nun will er mit dem Geld irgendetwas anfangen. Beispielsweise andere Leute auf sein Feld schicken und auszahlen. Doch dafür benötigt er dieses Geld in seinem eigenen Inventar. Nun kommt wieder der Sack Weizen in Einsatz. Selbstverständlich kann Hinz auch Gegenstände vom Inventar ins Mandat verkaufen.
Der Unterschied zu diesem Beispiel liegt darin, dass Herr Hinz immer wieder vom Inventar aufs Mandat wechselt um zu kaufen. Der 2-te Unterschied liegt darin, dass man nun eher auf Sicherheit setzt und NICHT mit dem Mindestpreis handelt. Ich bitte nochmals darum, soweit wie möglich ohne Mindestpreise zu handeln. Hinz hat nun 12 Taler im Inventar.
Anfangslage:
Im Inventar: 12 Taler
Im Mandat: 25 Taler und 1 Sack Weizen
Schritt 1: Der Herr verkauft vom Mandat aus den Sack Weizen zu 12 Talern und kauft ihn ganz normal.
Im Inventar: 0 Taler und 1 Sack Weizen
Im Mandat: 37 Taler
Schritt 2: Nun verkauft man den Sack Weizen zum Preis von 25 Taler. Dieses Mal muss man wieder auf das Mandat wechseln(auch hier sollte beachtet werden, dass man sich währenddessen nicht neu einloggt. Der Wechsel auf das Mandat ist nur solange aktiv, bis man sich entweder neu einloggt, oder eben wieder auf das Inventar wechselt). Man kauft den Sack und siehe da, schon wurden aus den 12 Talern ganze 25.
Im Inventar: 25 Taler
Im Mandat: 12 Taler und 1 Sack Weizen
Schritt 3: Wie bei Schritt 1 wird hier alles genau so gemacht. Das Resultat ist jedenfalls anders:
Im Inventar: 13 Taler und 1 Sack Weizen
Im Mandat: 24 Taler
Schritt 4: Hier verhält sich fast alles wie in Schritt 2. Jedenfalls haben wir hier nur noch 24 Taler im Mandat und bieten den Sack Weizen zu 24 Talern an. Das Resultat:
Im Inventar: 37 Taler
Im Mandat: 1 Sack Weizen

_________________
*gähnt und summt ein Schlaflied*


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Sa 2. Okt 2010, 07:59 


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 Betreff des Beitrags: Re: Mandat / Mandatshandel
BeitragVerfasst: Sa 2. Okt 2010, 08:01 
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Registriert: Do 10. Dez 2009, 10:33
Beiträge: 5694
Zitat:
Änderungen 30.09.

1) Ab dem 30/09 werden die Mandate nicht mehr automatisch von ihrem Empfänger angenommen. Wenn ein Bürgermeister, ein CAC (HBV?) oder Vogt einer Person ein Mandat gibt, muss es dieser bis zum Tageswechsel annehmen oder es ablehnen.

Wenn Sie einen Händler beauftragen wollen, sollen Sie ihm das Mandat geben und er sollte es in den folgenden Stunden annehmen.
Wenn er es nicht macht, wird das Mandat automatisch als Abgelehntes in der Aktualisierung betrachtet werden.

Diese Änderung zielt darauf hin, auf dem Platzbedarf aufgebauten Missbräuchen vorzubeugen, die dazu führen könnten, Figuren an den Boden zu nageln, um sie zurückzuhalten.

2) Eine neue Regel betrifft die Einnahme von Rathäusern und Schlössern: Ab 30/09/2010 ist es streng verboten, ein Rathaus oder ein Schloss zu plündern, mit dem Ziel, dessen Inventar wegzuwerfen. Wenn Räuber die Gesamtheit der Truhen eines Rathauses oder eines Schlosses nicht befördern können, müssen sie den Rest vor Ort lassen. Den Überschuss ins Nichts zu werfen wird streng gestraft werden (Löschung der Anstifter und verschiedene satanische Ritualien in ihrem Amt). Danke für Ihr Fair Play.

Quelle : 1. Forum - Ankündigungen
http://forum.diekoenigreiche.com/viewtopic.php?t=1492149&sid=A4Hp9QHzGzYLiSlJy8xBVQTU8

_________________
*gähnt und summt ein Schlaflied*


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