Reiseberichte und Tipps und Tricks übers Reisen!
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Beweise sichern!

Di 31. Aug 2010, 15:16

All die Vorteile die Reisen bietet könnten sich durch einen einfachen Überfall ändern.
Jeder weiß was ich meine, wenn ich sage, dass die Welt gefährlich ist.
Um jedenfalls richtig reagieren zu können, falls man irgendwann einmal ausgeraubt wird, sollte man einige Sachen beachten.
Und eines der wichtigsten Sachen ist das:

Armee hat geschrieben:1. Sichern von Beweisen (Screenshotanleitung)

- der Soldat öffnet die Seite, die er als Beweis abbilden möchte in seinem Browser (IE, Firefox…) und klickt in das Fenster.
- anschließend betätigt man die (STRG + ALT +) <DRUCK-TASTE> (rechts oben neben den F-Tasten)
- man muss ein beliebiges Grafikprogramm starten (einfach ist z.B. Paint, im Zubehör von Windows) und öffnet eine neue Seite.
- im Grafikprogramm müssen nun die Tastenkombination <STRG -Taste> und die <V-TASTE> gleichzeitig betätigt werden und der Beweis wird eingefügt.
- Alternativ kann man auch auf „Einfügen“ klicken
- der Screenshot müsste nun im Grafikprogramm erscheinen
- Einfach abspeichern als neues Bild (.jpg) und bei http://www.imageshack.us oder http://www.directupload.net hochladen
- Adresse kopieren und veröffentlichen oder versenden in PN

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Mac-User drücken Apfel-shift-3 für ein komplettes Bildschirmfoto, oder aber:
Apfel-shift-4 und dann ziehen sie ein Auswahl-Rechteck um den zu fotografierenden Teil. Die Bilder werden schön durchnummeriert auf dem Desktop abgelegt.
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2. Voraussetzungen für einen möglichst unanfechtbaren Screen:
a) es muss aus dem Screen ersichtlich sein, wer ihn gemacht hat
b) Datum und Uhrzeit müssen eingeblendet sein (z.B. Systemuhr, Atomuhr aus dem Internet)
c) Der Sachverhalt muss möglichst komplett dargestellt sein. Im Falle von mehreren Folgescreens (z.B. Wirtshausunterhaltungen etc) ist darauf zu achten, dass der Schlusssatz des Vorgängerscreens auf dem Folgescreen noch erkennbar ist um ausschließen zu können, dass hier willkürlich ausgeschnitten wurde.


Ajekados hat geschrieben:3. Erklärung der Voraussetzungen

a)es muss aus dem Screen ersichtlich sein, wer ihn gemacht hat

Wer Lavabo benutzt sollte in diesem Fall auf die normale Version umsteigen und sich in http://www.diekoenigreiche.com einloggen.
Denn nur dort wird der Name ersichtlich sein.
Hier ein Beispiel und die Stellen an denen dies zu sehen ist:
Bild
(Zur größeren Ansicht einfach draufklicken)

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b) Datum und Uhrzeit müssen eingeblendet sein (z.B. Systemuhr, Atomuhr aus dem Internet)

Es gibt 2 Möglichkeiten die Uhrzeit einzublenden(bestimmt noch mehrere... aber diese 2 sind bisher die Leichtesten). Entweder man benutzt die Systemuhr, oder aber eine Atomuhr aus dem Internet. Einfacher ist es natürlich, einfach nur die Systemuhr zu nehmen und damit den Screen zu machen. Doch die Systemuhr besitzt den Nachteil, dass man sie eben selbst verstellen kann. Deswegen zweifeln viele die Benutzung der Systemuhr an und entscheiden sich eher für die Atomuhr.
Wenn man die Seite: http://www.uhrzeit.org/atomuhr.html aufruft, wird man direkt zu einer Atomuhr geleitet.
Am besten man öffnet sie in einem neuen Fenster(in Firefox: Datei-> Neues Fenster und dann die Adresse eingeben), minimiert dieses und schiebt diese dann an eine Stelle hin, an dem sie keinen Teil des Beweises verdeckt.
Beispiel:
mit Systemuhr:
Bild
(Zur größeren Ansicht einfach draufklicken)

mit Atomuhr aus dem Internet:
Bild
(Zur größeren Ansicht einfach draufklicken)

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c) Der Sachverhalt muss möglichst komplett dargestellt sein

Wie schon die kurze Erklärung besagt, sollte man darauf achten immer den ersten oder den letzten Eintrag des Inventars, der Wirtshausunterhaltung, Personenliste, etc. auf den darauffolgenden Screen zu bringen.
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Di 31. Aug 2010, 15:16

Re: Beweise sichern!

Di 14. Mai 2013, 20:10

Damit die Staatsanwaltschaft möglichst schnell eine Anklageschrift verfassen kann , muss die aufgegebene Anzeige folgende Inhalte enthalten:

Welche Straftat liegt vor
Wem wurde geschadet
Wer ist der Täter
Was wurde , im Falle von Raub o.ä. , gestohlen
Wann wurde die Staftat begangen
Wo wurde die Straftat begangen
rechtskräftige Beweismittel (s.o.)
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